Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Teilnahmeberechtigung

(1) Die Onlinebörse ist eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

(2) Teilnahmeberechtigung sind ausschließlich gewerbliche KFZ - Händler, die die angebotenen Fahrzeuge ausschließlich zum Weiterverkauf erwerben.

(3) Das Recht, einzelne Händler von der Teilnahme auszuschließen, bleibt vorbehalten.

§ 2 Registrierung und Zugangsdaten

(1) Teilnahmeberechtigte Händler erhalten ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) nach Registrierung und Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszugs. 

(2) Die Zugangsdaten berechtigen den Händler an der Onlinebörse teilzunehmen. Die Nutzung der Zugangsdaten ist nicht übertragbar.

(3) Der Händler ist verpflichtet seine Zugangsdaten sorgfältig zu sichern. Das Passwort ist geheim zu halten.

(4) Eine Änderung der Anmeldedaten ist der Auto König GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Abwicklung der Geschäfte erforderlich und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.

§ 4 Gebühren

Die Anmeldedaten und Teilnahme an der Onlinebörse ist kostenlos. Gebühren oder Aufschläge für die Abgabe von Geboten, Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln werden gegenüber dem Bieter nicht erhoben.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Bei der Onlinebörse handelt es sich um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. Das Einstellen der zu versteigernden Fahrzeuge in die Onlinebörse stellt noch kein verbindliches Angebot der Auto König GmbH & Co. KG im Sinne des § 145 BGB dar.

(2) Erst das Gebot des teilnehmenden Händlers (Bieter) versteht sich als Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bezüglich des Bietobjekts im Sinne des § 145 BGB. Angebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, sind unwirksam. Der Bieter ist an sein Angebot gebunden, bis dieses überboten wird, längstens bis zum Ablauf des dritten Werktages nach Ablauf der Auktionszeit.

(3) Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Bieter und der Auto König GmbH & Co. KG kommt erst durch Erteilung des Zuschlags durch die Auto König GmbH & Co. KG zustande. Dieser wird dem Bieter per E-Mail mitgeteilt.

(4) Die Auto König GmbH & Co. KG ist zur Erteilung des Zuschlags nicht verpflichtet und behält sich das Recht vor, die Auktion jederzeit ohne Zuschlagserteilung zu schließen.

§ 6 Zahlung

(1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind nach Zugang der Rechnung per Banküberweisung oder in bar spätestens bei Übergabe des Kaufgegenstandes zu zahlen.

(2) Vor vollständiger Bezahlung ist die Auto König GmbH & Co. KG nicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes verpflichtet.

(3) Gegen Ansprüche der Auto König GmbH & Co. KG kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

§ 7 Abnahme des Kaufgegenstandes

(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 3 Werktagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige per E-Mail abzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme kann eine Standgebühr in Höhe von 10,--€ zuzüglich MwSt. pro Tag erhoben werden.

(2) Bei nicht rechtzeitiger Abnahme behält sich die Auto König GmbH & Co. KG vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz in Höhe von 10% des vertraglich vereinbarten Kaufpreises geltend zu machen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Auto König GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vor; im Verkehr mit Unternehmen bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

(2) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes der Auto König GmbH & Co. KG zu.

(3) Dem Käufer ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes untersagt.

(4) Ein Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang ist dem Käufer nur unter der Bedingung gestattet, dass er von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen einen Dritten aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsbetrages an die Auto König GmbH & Co. KG ab. Diese nimmt die Abtretung an und ermächtigt den Käufer zum Forderungseinzug. Die Auto König GmbH & Co. KG behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Schuldner die Abtretung bekannt zu geben und der Auto König GmbH & Co. KG die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Schuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

(5) Die Auto König GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ihr.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1) Die angebotenen Fahrzeuge sind gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Der Verkauf erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel oder die Richtigkeit der Angaben im Internet. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit.

(2) Die Fahrzeugbeschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften (Garantien) dar.

(3) Die zu versteigernden Fahrzeuge können grundsätzlich vor und während der Laufzeit der Versteigerung an deren Standorten - auf eigene Gefahr des besichtigenden Bieters- besichtigt und geprüft werden.

(4) Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder dessen gesetzlichem  Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in den Fällen, in denen sich die verschuldensunabhängige Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich nach dem Sitz der Auto König GmbH & Co. KG in Nördlingen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedinungen ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
 

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